Rechtsanwalt Matthias Radu, Weilmünster-Wolfenhausen

Rechtsanwalt Matthias Radu, Weilmünster-Wolfenhausen

 

Der Anwalt als Unternehmer ist zur Rechnungserteilung nur gegenüber dem eigenen Mandanten berechtigt und verpflichtet. Die Zahlungsverpflichtung des Mandanten besteht unabhängig davon, ob die Kosten ganz oder teilweise vom Gegner zu erstatten sind oder von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden.

 

Der Anwalt ist Interessenvertreter. Zwar unterliegt der Anwalt als Organ der Rechtspflege gewissen Schranken, was die Durchsetzung der Interessen des Mandanten angeht. Dies bezieht sich jedoch in erster Linie auf die angewandten Mittel.

 

Der Anwalt unterliegt der Schweigepflicht. Es empfiehlt sich daher, dem Anwalt nach Mandatserteilung den Sachverhalt uneingeschränkt zu schildern, wie er sich dem Mandanten darstellt.

 

Der Anwalt wird im Rahmen eines Dienstvertrages tätig. Der Anwalt schuldet daher die Erbringung einer Rechtsdienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Diesen können wir Ihnen leider nicht versprechen. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir im Rahmen des rechtlich Zulässigen alles unternehmen, um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen.

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