Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Hierbei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich wie auch bundesweit vor allen Arbeitsgerichten.
Dies gilt insbesondere im Falle einer Kündigung oder Änderungskündigung, in Streitigkeiten wegen Urlaubsansprüchen, in Zeugnisangelegenheiten sowie Meinungsverschiedenheiten über Gehalts- und sonstige Zahlungsansprüche.
Wir überprüfen Arbeitsverträge und sonstige arbeitsrechtliche Vereinbarungen. Ebenso prüfen wir gerne Arbeitsverträge und sonstige Regelungen auf Zulässigkeit und Ausgestaltung im Hinblick auf für Sie günstige oder ungünstige Regelungen.
Wir entwerfen arbeitsrechtliche Zeugnisse und überprüfen Zeugnisformulierungen für Sie.
Im Arbeitsrecht ist auf die Besonderheit hinzuweisen, dass – anders als im übrigen Zivilrechtsbereich – in erster Instanz jede Partei die Anwaltskosten in der Regel selbst trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung ist daher ratsam.