Wir vertreten Sie gegenüber Behörden, der Staatsanwaltschaft und vor allen Gerichten bundesweit in Strafsachen.
Im Einzelnen bieten wir folgende Tätigkeiten an:
Wir vertreten Sie als Beschuldigten einer Straftat
im Stadium des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft
vor Gericht als Wahl- und Pflichtverteidiger
Wir vertreten Sie als Opfer einer Straftat
im Stadium des Ermittlungsverfahrens gegenüber den Behörden und der Staatsanwaltschaft
als Nebenklagevertreter
Eine anwaltliche Vertretung in Strafsachen kann umso effektiver erfolgen, je eher der Rechtsbeistand hinzugezogen wird. Dabei empfiehlt es sich, zunächst gegenüber den Ermittlungsbehörden vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Dies kann Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Wir bestellen uns sodann für Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und beantragen Akteneinsicht. Nach Kenntnis des Ermittlungsstandes werden wir das weitere Vorgehen eingehend besprechen.