Wir beraten und vertreten Sie als Mieter oder Vermieter einer Wohnung oder einer gewerblich genutzten Immobilie.
Desweiteren beraten und vertreten wir Sie als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ebenso wie die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst in allen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts.
Dabei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Insbesondere vertreten wir Sie
in Räumungsstreitigkeiten (Kündigung des Mietvertrages)
bei Streitigkeiten über die Mietsicherheit und deren Rückzahlung (Kaution, Bürgschaft)
bei Mietmängeln
bei Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen und Schäden an der Mietsache
in Auseinandersetzungen über die Miethöhe (Minderung und Mieterhöhung).
Wir entwerfen und prüfen Mietverträge für Sie.