Der Anwalt wird im Rahmen eines Dienstvertrages tätig. Der Anwalt schuldet daher die Erbringung einer Rechtsdienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Diesen können wir Ihnen leider nicht versprechen. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir im Rahmen des rechtlich Zulässigen alles unternehmen, um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen.